Informationen für Eigentümer, Mieter & Investoren
Das Sanierungsrecht ist ein räumlich, zeitlich sowie sachlich begrenztes Sonderrecht und Bestandteil des Baugesetzbuches (§§ 136 bis 164 BauGB). Es gilt für besonders schwerwiegende städtebauliche Problemstellungen. Das hohe öffentliche Interesse erfordert ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten. Das Sanierungsrecht überträgt der Gemeinde die übergreifende Verantwortung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen in unserem Sanierungs-FAQ.
Ausgleichsbeträge
Auskunftspflicht
Beratung
Duldungspflichtpflicht & -verweigerung des Mieters bei Instandhaltungs- & Modernisierungsmaßnahmen
Entschädigungsanspruch
Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge
Fördergrundsätze für Instandhaltungs- & Modernisierungsmaßnahmen
Genehmigungspflichten beim Grundstücksverkehr nach § 144 BauGB
Härteausgleich
Mietvertragskündigung
Modernisierungsankündigung
Preisprüfung durch die Stadt Lauenburg/Elbe
Prüfungsrecht des Mieters
Sanierungsvermerk im Grundbuch
Steuerliche Abschreibungen nach EStG
Vorkaufsrecht der Stadt Lauenburg/Elbe
Auskunftspflicht
Beratung
Duldungspflichtpflicht & -verweigerung des Mieters bei Instandhaltungs- & Modernisierungsmaßnahmen
Entschädigungsanspruch
Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge
Fördergrundsätze für Instandhaltungs- & Modernisierungsmaßnahmen
Genehmigungspflichten beim Grundstücksverkehr nach § 144 BauGB
Härteausgleich
Mietvertragskündigung
Modernisierungsankündigung
Preisprüfung durch die Stadt Lauenburg/Elbe
Prüfungsrecht des Mieters
Sanierungsvermerk im Grundbuch
Steuerliche Abschreibungen nach EStG
Vorkaufsrecht der Stadt Lauenburg/Elbe
