Städtebauliche Planung

Zur einheitlichen Vorbereitung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme gehört stets die Aufstellung einer fächerübergreifenden, koordinierten und ausgewogenen städtebaulichen Planung, welche zur Erreichung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Gesamtmaßnahme erforderlich sind.

Die städtebauliche Planung ist von der Stadtvertretung zu beschließen und der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme verbindlich zu Grunde zu legen. Das Ministerium (Förderstelle) entscheidet über die Anerkennung der städtebaulichen Planung als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln.

Nachfolgende städtebauliche Planungen treffen Aussagen bzw. formulieren Handlungs- und Maßnahmenvorschläge für das Lauenburger Sanierungsgebiet „Ortskern Oberstadt“.

 

 

Sanierungssatzung 

Ein Sanierungsgebiet wird durch Beschluss der Stadt als Satzung förmlich festgelegt, wenn die Sanierung notwendig ist und im öffentlichen Interesse liegt. Die Notwendigkeit wird mit den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nachgewiesen. Die Durchführung dieser Untersuchungen stellt eine zwingende verfahrensrechtliche Voraussetzung für den Erlass der Sanierungssatzung dar, sofern nicht bereits andere hinreichende Beurteilungsunterlagen vorliegen.

Die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes setzt vor allem voraus, dass nach § 136 Baugesetzbuch (BauGB)

  • städtebauliche Missstände nachgewiesen werden, zu deren Behebung das Gebiet durch Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden soll
  • die einheitliche und zügige Durchführung dieser Sanierungsmaßnahme im öffentlichen Interesse liegt

Gegenstand der Sanierungssatzung ist insbesondere die Festlegung

  • der Abgrenzung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes als städtebauliche Gesamtmaßnahme
  • des gewählten Sanierungsverfahrens (umfassend oder vereinfacht) und damit die Festlegung, ob zur Finanzierung der Maßnahme Ausgleichsbeträge von den Grundstückseigentümern erhoben werden sowie
  • des Umfangs der genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgänge (§ 144 BauGB) zur Steuerung der städtebaulichen Erneuerung

Mit dem Erlass der Sanierungssatzung beginnt auf der Grundlage der städtebaulichen Planung die eigentliche Durchführungsphase der Sanierung.

Die Stadtvertretung der Stadt Lauenburg/Elbe hat in ihrer Sitzung am 16.12.2015 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberstadt“ beschlossen. Die Satzung ist seit dem 11.02.2016 rechtsverbindlich.

 

 

siehe auch Sanierungs-FAQ -> Sanierungssatzung

 

 

Vorbereitende Untersuchungen (VU)

Die Stadt Lauenburg/Elbe hat für das Gebiet „Ortskern Oberstadt“ am 15.11.2012 die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Anlass der Durchführung waren u.a. zunehmende Leerstände, Stagnation im Einzelhandel und Defizite im öffentlichen Raum.

Zwischen 2012 bis 2014 fand eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von insgesamt drei „Zukunftswerkstätten“ statt, in denen jeweils etwa 100 Bürger in Workshops und Kleingruppen intensiv über ihre Vorstellungen von einer lebenswerten, attraktiven Lauenburger Oberstadt diskutierten und dazu vielfältige Ideen sowie verschiedene Verbesserungsvorschläge entwickelten. Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fanden im Juli und August 2015 statt. Neben der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung sind bei der Bearbeitung der VU ebenfalls die Ergebnisse und Zielsetzungen von übergeordneten bzw. gesamtstädtischen Planungen, Konzepten und Gutachten eingeflossen.

Im Rahmen der VU wurde die vorhandene städtebauliche, freiraumbezogene, soziale, ökonomische, kulturelle und soziodemografische Bestandssituation im Ortskern erfasst und analysiert, um damit Grundlagen für die Entscheidung zu treffen, ob und in welchem räumlichen Umfang Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Situation in der Oberstadt durchgeführt werden sollen.

Die Ergebnisse der VU belegten, dass im Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände in Form von Substanz- oder Funktionsmängeln vorzufinden sind. Damit wurde herausgestellt, dass die Notwendigkeit zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln besteht und hierzu ein Sanierungsgebiet festzulegen ist.

Die Vorbereitenden Untersuchungen wurden in einer Informationsveranstaltung am 12.03.2014 der Öffentlichkeit präsentiert.

Der abschließende Endbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen wurde im Dezember 2015 von der Stadtvertretung zur Kenntnis genommen und bildete die Grundlage für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberstadt“, das am 11.02.2016 öffentlich bekannt gemacht wurde.

Zusammenfassung der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen:

  • im Stadtbild deutlich wahrnehmbare Leerstände, besonders von Ladengeschäften;
  • drohende Manifestierung der Leerstände und Zunahme von Verwahrlosung;
  • Abfall der Oberstadt von der gesamtstädtischen Entwicklung;
  • Mängel im baulichen Zustand zahlreicher Gebäude;
  • bauliche und funktionale Defizite im öffentlichen Raum, besonders in den zentralen Bereichen der Oberstadt;
  • Barrierewirkung der Bundesstraße B5;
  • ungenutzte Flächen- und Entwicklungspotenziale im Bereich der derzeitigen Marktgalerie und des nördlich davon gelegenen EDEKA-Areals einschließlich der Post;
  • unzureichende Verbindungen zwischen der Oberstadt mit den Funktionen Einkaufen, Wohnen und Dienstleistungen und der Unterstadt als Anziehungspunkt für Tourismus, Erlebnis, Gastronomie

Aufbauend auf den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen hat die Stadt ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) erarbeiten lassen.

 

 

siehe auch Sanierungs-FAQ -> Vorbereitende Untersuchungen (VU)

 

 

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK)

 

Ziele des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK)

Aufbauend auf den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) hat die Stadt Lauenburg/Elbe ein gebietsbezogenes integriertes Entwicklungskonzept (im Weiteren: IEK) erarbeiten lassen. Dabei handelt es sich um eine Vorgabe der Programmstrategie „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie um eine wesentliche Fördervoraussetzung gemäß geltender Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (Fassung vom 01.01.2015).

Während Schwerpunkte der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) die Aufnahme und Bewertung von Defiziten und Entwicklungshemmnissen im Untersuchungsgebiet sowie erste Schlussfolgerungen waren, konkretisiert und definiert das IEK inhaltlich die konkreten Entwicklungsziele der Lauenburger Oberstadt sowie der Gesamtstadt und die für deren Umsetzung notwendigen Handlungsfelder und umzusetzenden  Maßnahmen.

Das IEK stellt damit zusammen mit dem Bericht über die VU das wesentliche planerische Steuerungsinstrument für die Gebietsentwicklung dar und zeigt eine zielgerichtete sowie nachhaltige Aufwertungsstrategie für das Sanierungsgebiet „Ortskern Oberstadt“ auf.

 

Leitbild und allgemeine Ziele der Entwicklung

Das Leitbild sowie die allgemeinen Entwicklungsziele leiten sich aus den im Ortskern festgestellten städtebaulichen, funktionalen, sozialen sowie strukturellen Missständen, Mängeln und Konflikten sowie der Möglichkeit ihrer Beseitigung ab.

Nachfolgendes Leitbild ergibt sich für das Sanierungsgebiet „Ortskern Oberstadt“: Vorrangiges Ziel ist weiterhin die Behebung von städtebaulichen und funktionalen Mängeln im Bereich des Ortskerns der Oberstadt, um Lauenburg als Versorgungs- und Dienstleistungszentrum für die Stadt und das Umland zu stärken. Eine Attraktivierung und Qualifizierung als Wohnstandort, Standort für öffentliche, kulturelle und Freizeiteinrichtungen sowie als touristischer Anziehungspunkt sollen darüber hinaus ebenfalls erreicht werden. Dabei sind die spezifischen Bedarfe und Anforderungen der verschiedenen – vorhandenen und zukünftigen – Nutzer- und Zielgruppen zu beachten.

Die Umsetzung der allgemeinen Entwicklungsziele soll insgesamt sicherstellen, dass der Ortskern seinen zentrumsspezifischen Aufgaben und den Funktionen eines Unterzentrums für die Region Lauenburg langfristig gerecht wird. Die konkreten Entwicklungsziele für das Sanierungsgebiet „Ortskern Oberstadt“ können Sie im IEK ab Seite 36 ff. nachlesen.

 

Städtebauliches Rahmenentwicklungskonzept

Das Rahmenentwicklungskonzept stellt eine grundlegende Orientierung und Gesamtkonzeption zur Umsetzung der allgemeinen Leitziele bzw. Entwicklungsziele im Sanierungsgebiet dar. Es umfasst verschiedene Umsetzungsschwerpunkte zur Entwicklung, Aufwertung und Stärkung des Ortskerns, insbesondere in den Handlungsfeldern Einzelhandel und zentrale Funktionen, Wohnen, öffentlicher Raum und Stadtbild, Mobilität und Verkehrsräume sowie Beteiligung und Kooperation.

Vorrangiges Ziel ist die Behebung von städtebaulichen und funktionalen Mängeln im Bereich des Ortskerns der Oberstadt, um Lauenburg als attraktives Versorgungs- und Dienstleistungszentrum für die Stadt und das Umland zu stärken. Eine Attraktivierung und Qualifizierung als Wohnstandort, Standort für öffentliche, kulturelle und Freizeiteinrichtungen sowie als touristischer Anziehungspunkt sollen darüber hinaus ebenfalls erreicht werden.

Das Rahmenentwicklungskonzept können Sie hier einsehen.

 

Maßnahmenkatalog

Zur Realisierung des Leitbildes und der Entwicklungsziele sowie des städtebaulichen Rahmenentwicklungskonzeptes bedarf es umfangreicher Maßnahmen, mit welchen die Ziele für die Ortskernentwicklung erreicht werden sollen. Dabei handelt es sich vor allem um investive Maßnahmen, aber auch um nicht-investive Projekte, die mittelbar die Vorbereitung von Investitionen unterstützen. Dazu gehören sowohl Maßnahmen, die im Rahmen der Städtebauförderung realisiert werden können, als auch Projekte, die über andere Trägerstrukturen oder zusätzliche (öffentliche/ private) Finanzierungsmöglichkeiten umzusetzen sind.

Die einzelnen Maßnahmen sind übergeordneten Handlungsfeldern zugeordnet. Der Maßnahmenkatalog führt die Einzelmaßnahmen für den Sanierungsprozess steckbriefartig auf. Diese Maßnahmensteckbriefe enthalten in übersichtlichen Tabellen stichwortartig Angaben zu: Zielen, Beschreibung der Maßnahme, Bedeutung, Projektträger, vorgesehener Umsetzungszeitraum, Kosten und Finanzierung sowie Verfahrensstand.

Den Maßnahmenplan können Sie hier einsehen.

 

Weitere Entwicklungsziele

Darüber hinaus bestehen für den gesamten Ortskern der Oberstadt auch außerhalb des Sanierungsgebietes weitere Entwicklungsziele. Zu diesen gehören insbesondere:

  1. Aufwertung und Attraktivierung des Schlossareals und Einbindung in die Verknüpfung zwischen Unter- und Oberstadt als attraktive Zwischenstufe zum Ortskern sowie
  2. Aufwertung und Attraktivierung des Schlossgartens und des Fürstengartens, u.a. durch die Errichtung eines Hotels am Fürstengarten.

 

Weiterführende Informationen

 

siehe auch Sanierungs-FAQ -> Integriertes Entwicklungskonzept (IEK)