Vorbereitende Untersuchungen
Die Stadt hat vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Vorbereitende Untersuchungen (VU) durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden.
Nach § 141 BauGB sind Vorbereitende Untersuchungen erforderlich, um Entscheidungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der Sanierung zu erhalten und um die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes zu schaffen und für die Gewährung von finanziellen Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.
Vorbereitende Untersuchung der Stadt Lauenburg
Die Stadt Lauenburg/Elbe hat für das Gebiet „Ortskern Oberstadt“ am 15.11.2012 die Durchführung der VU gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Anlass der Durchführung waren u.a. zunehmende Leerstände, Stagnation im Einzelhandel und Defizite im öffentlichen Raum.
Im Rahmen der VU wurde die vorhandene städtebauliche, freiraumbezogene, soziale, ökonomische, kulturelle und soziodemografische Bestandssituation im Ortskern erfasst und analysiert, um damit Grundlagen für die Entscheidung zu treffen, ob und in welchem räumlichen Umfang Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Situation in der Oberstadt durchgeführt werden sollen.
Die Ergebnisse der VU belegten, dass im Untersuchungsgebiet „Ortskern Oberstadt“ städtebauliche Missstände in Form von Substanz- oder Funktionsmängeln vorzufinden sind. Damit wurde herausgestellt, dass die Notwendigkeit zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln besteht und hierzu ein Sanierungsgebiet festzulegen ist. Der abschließende Endbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen wurde im Dezember 2015 von der Stadtvertretung zur Kenntnis genommen und bildete die Grundlage für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberstadt“, welches am 11.02.2016 öffentlich bekannt gemacht wurde.
