Städtebauförderung

Städtebauförderung

Die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung ist für die Kommunen mit erheblichen Kosten verbunden. Seit Anfang der 1970er Jahre fördern daher Bund und Länder städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Städten und Gemeinden. Der Bundesgesetzgeber hat die Städtebauförderung als Gemeinschaftsfinanzierung von je 1/3 Bund, Land und Gemeinde gesetzlich verankert und als Daueraufgabe bestätigt (Art. 104 b des Grundgesetzes (GG) i.V.m. §§ 164a und 164b BauGB).

Die Programme der Städtebauförderung dienen der städtebaulichen Erneuerung der Städte und Gemeinden in den Bundesländern. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, zur Erneuerung des Wohnumfeldes sowie zur Revitalisierung der Innenstädte und Stadtteilzentren.

Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

Die Fördermittel aus dem Programm sind bestimmt für die Stärkung und Profilierung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand bedroht und betroffen sind. Um dem entgegenzuwirken hat der Bund im Jahr 2008 das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ eingerichtet. Wesentliches Ziel des Bund-Länder-Förderprogramms ist die Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche mit all ihrer Nutzungs- und Funktionsvielfalt als Standorte für Wirtschaft und Kultur, als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben unter Einbeziehung der Bewohner, Betroffenen, Akteure und Interessengruppen.

Förderschwerpunkte sind u.a. die

  • Vorbereitung (u.a. Erarbeitung oder Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes)
  • Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
  • Modernisierung und Instandsetzung von das stadtbildprägenden Gebäuden einschließlich der energetischen Erneuerung
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulicher Zwischennutzung
  • Zentrenmanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien und Standortgemeinschaften
  • Leistungen Beauftragter

Im Jahr 2011 wurde der Bereich des Ortskerns der Oberstadt in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Orts- und Stadtteilzentren“ aufgenommen. Grund für die Aufnahme waren die zunehmenden baulichen, städtebaulichen sowie funktionalen Mängel und Missstände der Oberstadt. Der Ortskern Lauenburgs als Dienstleistungs- und Versorgungszentrum für die Stadt und das Umlandes, konnte seinen Funktionen als zentraler Versorgungsbereich nicht mehr gerecht werden, insbesondere aufgrund struktureller Veränderungen (u.a. Leerstand, Investitionsstau, Attraktivitätsverlust, sinkende Kaufkraft, rückgehende Nachfrage). Mit dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln aus diesem Programm sollen die bestehenden städtebauliche Mängel und Funktionsschwächen beseitigt und das Gebiet nachhaltig aufgewertet werden. Um dies zu gewährleisten, wurden im Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) verschiedene Handlungsfelder für die Stadt Lauenburg benannt.